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Angeblicher Antisemitismus-Vorfall: Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung

Der Sänger Gil Ofarim sagt, man habe ihn in einem Leipziger Hotel angefeindet. Polizei und Staatsanwaltschaft sehen das anders. Ofarim behauptete, er sei im Oktober Opfer eines verbalen antisemitischen Angriffs im Westin Hotel in Leipzig gewesen.
Angeblicher Antisemitismus-Vorfall: Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung© © Screenshots Bild-TV - Bearbeitung RT DE

Gegen den Sänger Gil Ofarim, der im Oktober vergangenen Jahres Opfer eines verbalen antisemitischen Angriffs durch einen Angestellten des Westin-Hotels in Leipzig geworden sein soll, hat die Leipziger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der 39-jährige Ofarim muss sich möglicherweise wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft teilte laut Spiegel in einer Erklärung mit, sie habe "umfangreiche Ermittlungen" durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die von Ofarim geschilderten Ereignisse "so nicht zugetragen haben".

Beim Einchecken im Westin Hotel in Leipzig am Abend des 4. Oktober, so schilderte der Musiker, habe er sehr lange warten müssen, weil immer wieder andere Personen vorgezogen wurden. Auf seine Nachfrage, warum dies geschehe, habe das Hotelpersonal erklärt, er solle seine Davidstern-Halskette ablegen, wenn er einchecken wolle. Laut Ofarim sagte der Hotelangestellte Herr W. zu ihm:

"Packen Sie Ihren Stern ein, dann dürfen Sie ins Hotel einchecken."

Der Davidstern ist ein Symbol für den jüdischen Glauben und schmückt Synagogen seit dem Mittelalter. Die Nazis benutzten ihn, um Juden öffentlich zu stigmatisieren. Ofarim, der Sohn eines israelischen Musikers, ist auch als Sänger der Bands Zoo Army und Acht bekannt.

Ofarim machte schließlich auf Instagram seinem Ärger Luft und veröffentlichte ein Video:

Es endet mit den Worten:

"Wirklich? Deutschland 2021."

Viele reagierten rasch auf die Behauptungen von Ofarim und drückten ihre Solidarität aus.

Andere hingegen bestanden darauf, zunächst beide Seiten zu hören und forderten die Freigabe der Beweise, bevor "Menschenleben ruiniert" würden, sprich, der Hotelangestellte entlassen. Ein Kommentator merkte an, dass Ofarims Geschichte sehr verdächtig und ähnlich wie die des inzwischen in Ungnade gefallenen US-amerikanischen Schauspielers Jussie Smollett klang, der einst fälschlicherweise behauptet hatte, er sei in Chicago von rassistischen Homophoben angegriffen worden, um Sympathien zu gewinnen, um seine Schauspielkarriere zu fördern.

Der beschuldigte Hotelangestellte Herr W. erstattete daraufhin Anzeige gegen Ofarim wegen übler Nachrede und Bedrohung. Er hatte den Vorfall "deutlich abweichend von den Aussagen des Künstlers" beschrieben. Zudem hatten sich Menschen in sozialen Medien völlig entfesselt gegen den Hotelangestellten geäußert.

Nachdem Herr W. Anzeige gegen Ofarim erstattet hatte, erstattete dann der Sänger Strafanzeige gegen Herrn W. Ofarim erstattete noch eine zweite Anzeige gegen Herrn W., nachdem eine von Bild veröffentlichte Videoüberwachung eindeutig zeigte, dass Ofarim bei der angeblichen Begegnung im Hotel seine Davidstern-Halskette nicht sichtbar trug.

Als Reaktion auf diesen Videobeweis räumte Ofarim später gegenüber der Bild am Sonntag ein:

"Ich weiß nicht, ob ich die Kette unter oder über dem T-Shirt trug. Aber darum geht es auch gar nicht, sondern um das Jude-Sein im Allgemeinen. Es geht hier nicht um die Kette. Es geht eigentlich um was viel Größeres. Da ich oft mit dem Davidstern im Fernsehen zu sehen bin, wurde ich aufgrund dessen beleidigt."

In einem darauf folgenden Interview betonte Ofarim jedoch immer wieder, dass er die Halskette mit dem Davidstern getragen habe, obwohl sie auf keinem der Überwachungsvideos zu sehen war. Bild  zitiert Ofarim so:

"'Ich habe diese Kette immer an, ich bin auch bekannt dafür, dass ich immer mit dieser Kette auftrete.' Er beteuert weiterhin, den Stern getragen zu haben – auch an diesem Abend. Er sei sich bei seiner Aussage gegenüber der Polizei lediglich nicht sicher gewesen, ob er die Kette über oder unter dem T-Shirt getragen habe."

Ofarim sagte weiter: "Man kann den Stern auch durch das T-Shirt sehen. Ich wurde als Jude angegriffen, weil ich den Stern trage. Ich habe nicht gelogen, ich trage den Stern immer. (...) Ich mache so was sicher nicht aus PR-Gründen. Ich mache über solche Themen keine Witze."

Dann wurde bekannt, dass Fachanwälte die Vorgänge in der Lobby des Westin Hotels in Leipzig im Auftrag der Hotelmuttergesellschaft rekonstruiert hatten. Ein 118-seitiges Gutachten der Kanzlei kam zu dem Schluss, dass "unter Abwägung aller verfügbaren Indizien" keine "objektivierbaren" Anhaltspunkte vorliegen, die straf- oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter rechtfertigen. Es wurde klar, dass Herr W. seinen Arbeitsplatz im Westin nicht verlieren würde.

Danach hat Die Zeit, die Zugang zu dem Abschlussbericht der von den Hotelbetreibern beauftragten Anwaltskanzlei Pauka & Link hatte, alle wichtigen Details veröffentlicht. Die Anwälte, deren Ermittlungen parallel zur Staatsanwaltschaft Leipzig liefen, konnten mit Mitarbeitern und Gästen sprechen sowie das gesamte Videomaterial der Überwachungskameras auswerten. Alle Zeugen im Bericht der Anwaltskanzlei widersprechen Gil Ofarim. Kein einziger Zeuge konnte bestätigen, dass Ofarim die Davidstern-Halskette trug, und kein einziger Zeuge hat antisemitische Äußerungen gehört.

Zwei weibliche Hotelangestellte und drei Hotelgäste berichteten sogar, dass Ofarim das Hotelpersonal bedroht habe, indem er ihnen sagte, er werde ein Video hochladen, das "viral gehen" würde, weil er das Gefühl hatte, dass andere Gäste in der Schlange vor ihm aufgerufen worden waren. Bei den beiden fraglichen Gästen handelte es sich jedoch um Stammgäste des Hotels, die bereits einen Vorab-Check-in absolviert hatten und daher direkt auf ihr Zimmer gehen konnten.

Wie Die Zeit weiter berichtetete, hatte der Videoanalyseexperte George A. Rauscher im Auftrag der Anwaltskanzlei Pauka & Link ein Gutachten erstellt. Laut Rauschers 43-seitigem Gutachten wurden die Überwachungskameras des Hotels mit ziemlicher Sicherheit nicht manipuliert. Außerdem kam Rauscher zu dem Schluss, dass Ofarim auf den vorgelegten Videosequenzen seine Davidsternkette nicht sichtbar trug – weder bei der Ankunft vor dem Haus, noch beim Betreten der Lobby, noch an der Rezeption, noch beim Verlassen der Lobby. Laut Zeit:

"Als Ofarim sein Instagram-Video wenige Minuten nach dem Vorfall auf dem Bordstein vor dem Hotel drehte, hatte er die Kette deutlich sichtbar über dem Shirt hängen. Wie kam sie dorthin? Im Abschlussbericht der Rechtsanwaltskanzlei wird eine Antwort darauf gegeben. In einer der Kameraaufnahmen sieht man, heißt es, wie sich Ofarim nach dem Verlassen des Hotels leicht nach hinten drehe, wie er mit der linken Hand das Handy aus der Tasche hole und die rechte Hand in Richtung Hals führe. Es liege nahe, so deuten es die Anwälte, dass er seine Kette nun unter dem T-Shirt hervorziehe. Die Bilder sind allerdings sehr verschwommen. Sind sie wirklich so zu werten, wie es die Kanzlei offenbar tut? Klar ist nur: Als Ofarim sich wenige Sekunden später wieder umdreht, ist die silberne Kette mit dem Davidstern erstmals auf den Aufnahmen der Überwachungskameras deutlich zu sehen."

Ofarim lehnte es damals gegenüber Die Zeit ab, die neuen Erkenntnisse zu kommentieren. Obwohl die Ermittlungen weitergingen, hatte die Leipziger Polizei "ernsthafte Zweifel" daran, dass der Vorfall so stattgefunden hat, wie der Sänger in seiner Instagram-Story berichtete. Auf Nachfrage von RT DE teilte die Polizei damals mit, dass sich "die Ermittlungsbehörden (...) erst nach Abschluss der Ermittlungen zu einer Gesamteinschätzung und Bewertung der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse in den jeweiligen Ermittlungsverfahren äußern werden". Wann und mit welchem Ergebnis diese Ermittlungen abgeschlossen sein werden, konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Mit der Anklageerhebung gegen Ofarim kann nun bestätigt werden, dass die Leipziger Staatsanwaltschaft zu demselben Schluss gekommen ist wie die Anwaltskanzlei Westin Leipzigs. Ofarim wird sich möglicherweise wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten müssen.

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