Deutschland

Wegen uneidlicher Falschaussage: Strafanzeige gegen Olaf Scholz

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi hat heute eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen dessen Aussage im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal gestellt. Demnach hat Scholz einen Untersuchungsausschuss über seine Treffen mit Warburg-Bankiers belogen.
Wegen uneidlicher Falschaussage: Strafanzeige gegen Olaf ScholzQuelle: www.globallookpress.com © Boris Roessler

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken Fabio de Masi hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Anzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen uneidlicher Falschaussage gestellt.

Es geht dabei um seine Aussage zu Treffen mit Bankiers der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug. Scholz, zur damaligen Zeit Hamburger Bürgermeister, hatte im Untersuchungsausschuss erklärt, er könne sich an diese Treffen nicht mehr erinnern. Die Hamburger Senatskanzlei hatte immer erklärt, nach 2018 keinen Zugriff mehr auf seinen Kalender gehabt zu haben. Einen Termin im Jahr 2018 hat er aber in einem anderen Zusammenhang selbst bestätigt, weshalb er dem Untersuchungsausschuss gegenüber die Unwahrheit gesagt habe, so de Masi.

Diese Treffen sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Verdacht im Raum steht, dass Scholz persönlich in die Hamburger Finanzverwaltung eingegriffen hat, um eine Anweisung des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble zu blockieren. Diese Anweisung sah vor, dass die Finanzbehörden die zu Unrecht erhaltenen Steuererstattungen von Dritten wieder zurückfordern sollten. Es geht dabei um einen Betrag von 40 Millionen Euro.

Nachdem Olaf Scholz nicht nur Bundeskanzler, sondern außerdem auch Bundestagsabgeordneter ist, wäre eine tatsächliche Klageerhebung erst nach einer Aufhebung der Immunität möglich. Ermittlungen können allerdings geführt werden.

"Eine Lüge vor dem Untersuchungsausschuss ist bereits für sich genommen eine Straftat", schreibt de Masi auf seiner Webseite.

"Und wenn die Lüge eines Kanzlers vor einem Parlament nicht mehr für einen Rücktritt reicht, was eigentlich dann?"

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