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Putin unterzeichnet Dekret über Gegenmaßnahmen zur Preisobergrenze für russisches Öl

Russland kündigt seine Gegenmaßnahmen zur Ölpreisobergrenze an. Wladimir Putin verabschiedete einen Erlass, der Öllieferungen verbietet, wenn der Vertrag eine Preisobergrenze vorsieht. Der russische Präsident behält sich vor, Ausnahmen zu gestatten.

Russlands Präsident Wladimir Putin hat ein Dekret über Maßnahmen als Reaktion auf die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Öl und Erdölprodukte unterzeichnet. Der Erlass verbietet die Lieferung von russischem Öl und Erdölprodukten an ausländische juristische und natürliche Personen, wenn die Verträge mit diesen "direkt oder indirekt" die Anwendung der Preisobergrenze vorsehen. Im Dokument heißt es:

"Das festgelegte Verbot gilt auf allen Stufen der Lieferung an den Endabnehmer."

Aus dem Erlass geht hervor, dass das Verbot für die Lieferung von Erdölprodukten mit Bindung an die Preisobergrenze ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses gilt – vom 1. Februar 2023 bis zum 1. Juli 2023.

Gleichzeitig wird im Erlass präzisiert, dass Ausnahmen durch den Beschluss des Präsidenten möglich sind. Das Dekret besagt, dass die Anordnung "zum Schutz nationaler Interessen" als Reaktion auf "unfreundliche und völkerrechtswidrige" Maßnahmen der Vereinigten Staaten und weiterer Länder, die die Preisobergrenze unterstützen, eingeführt werde. Das Energieministerium Russlands ist für die Überwachung der Umsetzung des Dekrets verantwortlich.

Angesichts der Veröffentlichung des Erlasses erhöhten sich die Ölpreise an der Londoner ICE-Börse sprunghaft: Brent um 1,75 Prozent auf 86 US-Dollar pro Barrel, WTI um 1,77 Prozent auf 80,97 US-Dollar pro Barrel.

Die von den westlichen Ländern eingeführte Preisobergrenze für Öllieferungen aus Russland ist seit dem 5. Dezember in Kraft. Der Preis liegt bei 60 US-Dollar pro Barrel. Die Preisobergrenze wurde von den G7-Staaten (USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Italien und Japan) sowie Australien und der Europäischen Union genehmigt. Darüber hinaus gilt ab dem 5. Dezember das europäische Embargo für die Lieferung von russischem Rohöl auf dem Seeweg.

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