Brosius-Gersdorf bei Lanz: Ethnischer Volksbegriff nicht verfassungswidrig
Die gescheiterte Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, erklärte zu der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD, dass zum Beispiel die Vergabe der Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip nicht verfassungsfeindlich sei.
"Wir müssen aufpassen, diesen ethnisch abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht so", so Brosius-Gersdorf.
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