Meinung

Scott Ritter: Wie die USA die Welt über ihre Aktionen gegen den Jemen in die Irre führen

Während Washington behauptet, dass die Angriffe auf Ziele der Huthis defensiv und völlig legal waren, ist dies genauer betrachtet eben nicht der Fall. Denn eine veröffentlichte Erklärung hat den einseitigen und grundsätzlich illegalen Charakter dieser Angriffe hervorgehoben.
Scott Ritter: Wie die USA die Welt über ihre Aktionen gegen den Jemen in die Irre führenQuelle: AFP © LUIS HOLDEN / CROWN COPYRIGHT/ROYAL NAVY / AFP

Von Scott Ritter

Die Angriffe auf den Jemen seien notwendig, verhältnismäßig und im Einklang mit dem Völkerrecht gewesen. Mit dieser Erklärung verteidigte der US-Delegierte bei den Vereinten Nationen die gemeinsame militärische Aktion der USA und Großbritanniens in der Nacht vom 12. Januar 2024 gegen Ziele der Huthi-Milizen. Die Ironie dieser Erklärung besteht darin, dass sie vor einem Gremium abgegeben wurde, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, das diese Maßnahme nicht genehmigt hatte, wodurch jeglicher Legitimitätsanspruch der USA und Großbritanniens ausgeschlossen ist.

Die Charta der Vereinten Nationen legt zwei völkerrechtliche Bedingungen fest, unter denen militärische Gewalt angewendet werden darf. Die eine besteht in der Durchführung legitimer Selbstverteidigung, wie sie in Artikel 51 der Charta dargelegt ist. Die andere steht im Einklang mit der Befugnis, die der UN-Sicherheitsrat durch eine gemäß Kapitel VII der Charta verabschiedete Resolution gewähren kann. Der britische Außenminister David Cameron zitierte in seiner Begründung für die Beteiligung Großbritanniens an den Angriffen auf den Jemen den UN-Sicherheitsrat und behauptete, der Rat habe "deutlich gemacht", dass "die Huthis die Angriffe im Roten Meer einstellen müssen".

Der Sicherheitsrat hatte zwar eine Resolution erlassen, in der die Huthis aufgefordert worden waren, ihre Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer einzustellen. Diese Resolution wurde jedoch nicht gemäß Kapitel VII verabschiedet. Daher verfügten weder die USA noch das Vereinigte Königreich nach internationalem Recht über die Befugnis, Angriffe gegen den Jemen zu lancieren.

Sowohl die USA als auch das Vereinigte Königreich beriefen sich bei ihren Angriffen auf den Gedanken der Selbstverteidigung und spielten damit indirekt auf eine möglicherweise gemäß Artikel 51 der UN-Charta legitime Aktion an. US-Präsident Joe Biden rechtfertigte den US-Angriff auf die Huthi-Milizen in einer Erklärung, die kurz nach Beendigung der Angriffe veröffentlicht wurde. "Ich habe diese Militäraktion angeordnet", erklärte er, "im Einklang mit meiner Verantwortung, die US-Amerikaner im In- und Ausland zu schützen."

Das Hauptproblem bei diesem Argument besteht jedoch darin, dass die Huthis weder im US-Inland noch im Ausland US-Amerikaner angegriffen haben. Die US-Streitkräfte hatten zuvor Waffengewalt gegen Ziele der Huthis eingesetzt. Sie hatten dies getan, um Nicht-US-Interessen vor Angriffen der Huthis zu schützen – entweder im Interesse des Staates Israel oder anderer internationaler Interessen. Unter keinen Umständen können die USA behaupten, dass sie von den Huthis zuvor angegriffen wurden. Biden behauptete zudem, die US-Angriffe seien "durchgeführt worden, um die Fähigkeit der Huthis, zukünftige Angriffe zu lancieren, einzudämmen und abzuschwächen".

Diese Formulierung deutet somit darauf hin, dass die USA eine unmittelbare Bedrohung für den kommerziellen Seeverkehr auf internationalen Schifffahrtsrouten beseitigen wollten. Um die Anforderungen des Völkerrechts hinsichtlich der kollektiven Selbstverteidigung zu erfüllen – das einzige mögliche Argument der Legitimität, da die USA selbst nie angegriffen wurden –, müssten die USA nachweisen, dass sie Teil eines Kollektivs von Staaten sind, die entweder angegriffen, von den Huthis bedroht oder mit einem unmittelbar bevorstehenden Angriff bedroht wurden, der einen Beschluss des Sicherheitsrates ausschließt.

Ende Dezember 2023 hatten die USA zusammen mit mehreren anderen Nationen Streitkräfte in der sogenannten "Operation Prosperity Guardian" (Operation Wächter des Wohlstands) zusammengetrommelt, um die Huthis von Angriffen auf die Seeschifffahrt durch die Meerenge von Bab al-Mandab abzuschrecken, die seit dem 19. November 2023 stattfinden. Allerdings widerlegten die USA anschließend alle Argumente, die sie möglicherweise hätten vorbringen können, dass ihre Handlungen mit dem Völkerrecht vereinbar seien, nämlich dass es sich um einen Akt der kollektiven präventiven Selbstverteidigung im Einklang mit Artikel 51 der UN-Charta handelt.

Das US-Zentralkommando (CENTCOM), das für Operationen im Nahen Osten zuständig ist, gab kurz nachdem Washington einen zweiten Angriff gegen eine Radaranlage der Huthis hatte, eine Pressemitteilung heraus, in der behauptet wurde, dass die Anlage am Angriff auf Schiffe im Roten Meer beteiligt gewesen sei. 

In der Erklärung wurde zudem behauptet, der Angriff auf die Radaranlage sei eine Reaktion auf die Angriffe der Huthis vom 12. Januar gewesen und habe "keinen Zusammenhang mit der Operation Prosperity Guardian" gehabt, einer Koalition, an der sich über 20 Staaten beteiligen, die in der Region operieren und die getrennt von der Situation rund um das Rote Meer, der Meerenge von Bab al-Mandab und dem Golf von Aden ist.

Indem sich das CENTCOM von der Operation Prosperity Guardian distanzierte, haben die USA jegliche Interpretation einer präventiven kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta auf fatale Weise untergraben und den einseitigen und grundsätzlich illegalen Charakter ihrer militärischen Angriffe auf den Jemen hervorgehoben.

Aus dem Englischen.

Scott Ritter ist ein ehemaliger Offizier für Aufklärung der US-Marineinfanterie und Autor. Er diente den USA in der Sowjetunion als Inspektor für die Umsetzung der Auflagen des INF-Vertrags, während des Zweiten Golfkriegs im Stab von General Norman Schwarzkopf und war danach von 1991 bis 1998 als Waffen-Chefinspekteur bei der UNO im Irak tätig. Derzeit schreibt Ritter über Themen, die die internationale Sicherheit, militärische Angelegenheiten, Russland und den Nahen Osten sowie Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung betreffen. Man kann ihm auf Telegram und auf X unter @RealScottRitter folgen.

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